- die Jahreskarte ist nur bei gleichzeitiger Vorlage des eigenen Personalausweises (oder ein entsprechenden Lichtbildausweises) gültig und ist bei jedem Besuch an der Kasse vorzuzeigen
- ohne Jahreskarte und Ausweis KEIN Anspruch auf Einlass
- bei Verlust der Jahreskarte KEIN Anspruch auf Ersatz
- bei Überfüllung besteht KEIN Anrecht auf Einlass
- der Einlass ist grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten des Südbades möglich
- die Weitergabe der Jahreskarte an Dritte und jede weitere missbräuchliche Verwendung hat einen Entzug der Karte und Hausverbot für alle Beteiligten zur Folge
- zeitweise kann durch Auflagen die zusätzliche Vorlage eines aktuellen negativen COVID Schnelltestes oder eines Impfausweises mit abgeschlossener Coronaimpfung oder einer ärztlichen Bestätigung über die Genesung nach einer Coronainfektion (maximal sechs Monat alt) für den Besuch des Südbades verpflichtend sein
- sollte von amtlicher Seite eine maximale Besucherzahl bestimmt werden, behält sich das Südbad vor, den Besuch des Südbades pro Person am Tag zeitlich zu limitieren (z. B. tägliche Besuchszeit maximal 3 Stunden), um möglichst vielen Gästen und auch Berufstätigen den Besuch zu ermöglichen
- der Unterzeichner verzichtet mit Unterschrift auf die teilweise oder volle Rückforderung des Kaufpreises der Jahreskarte, wenn der Betrieb des Südbades Tutzing in der Saison 2021 auf Grund von behördlichen Massnahmen oder Auflagen nur eingeschränkt möglich ist, oder vollständig untersagt wird
- die Nichtbeachtung der Corona Auflagen insbesondere des Abstandsgebotes, der Maskenpflicht oder Quarantäneauflage stellt eine schwere Vertragsverletzung dar und hat den Entzug der Jahreskarte zur Folge. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Falle nicht.
HAFTUNGSFREISTELLUNG:
- Der Besuch des Südbades erfolgt auf eigene Verantwortung. Es findet keine Badeaufsicht statt. Der Unterzeichner stellt mit dieser individuellen Vereinbarung den Betreiber des Südbades von jeglicher Haftung in Bezug auf Sach-, Vermögens-, und Personenschäden frei, wenn der Betreiber des Südbades oder seine Mitarbeiter den Schaden nicht unmittelbar selbst zu verantworten haben.
Hiermit bestätigt der Unterzeichner den Text vollständig gelesen und verstanden zu haben